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Ab sofort bares Geld sparen und investieren! |
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| Handwerkerrechnungen absetzbar | ||||||
| Wer einen Handwerker beauftragt, kann einen Teil der Rechnung steuerlich geltend machen.
Die Absetzbarkeit bezieht sich auf die reine Arbeitszeit vor Ort sowie die Fahrtkosten, nicht jedoch auf das Material. 20 % des ausgeweisenen Arbeitslohns einer Rechnung können geltend gemacht werden. Es können pro Jahr Rechnungen von insgesamt 6000 Euro beim Finanzamt eingereicht werden, so dass eine maximale Erparnis von jährlich 1200 Euro möglich ist. Nutzen Sie diesen Vorteil und investieren Sie jetzt in Produkte der Tischlerei Müller! Wir sind Ihnen gern behilflich, indem wir unsrere Rechnungen detailliert ausführen und Material- sowie Arbeitskosten getrennt verrechnen. So haben Sie den Überblick, was sie absetzen können. Weitere Infos hier herunterladen (externer Link). |
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